Neue Verordnungen zu Treffen der Selbsthilfegruppe

Liebe Aktive aus den Selbsthilfegruppen,

die Inzidenzwerte sinken weiter und in Niedersachsen gilt seit dem 19.6.2021 wieder neue Corona-Verordnung.

Das wichtigste zuerst: Selbsthilfegruppen dürfen sich treffen – die Grundvoraussetzungen dafür ändern sich im Vergleich zur letzten Verordnung nicht.

Folgendes ist zu beachten:

  • Der 7-Tages-Inzidenz muss laut Allgemeinverfügung der Region Hannover unter 50 liegen - dies ist in der Region Hannover im Moment gegeben (bei höheren Werten gelten schärfere Bedingungen).

  • Die Selbsthilfegruppe muss von uns als KIBIS anerkannt sein.

  • Das Abstandsgebot muss eingehalten werden (mindestens 1,5m).

  • Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist bis zum Platz zu tragen, am Platz darf sie abgenommen werden.

  • Ein Hygienekonzept muss vorliegen. (Dieses beinhaltet die Beschränkung der Personenzahl anhand der räumlichen Kapazitäten, die Wahrung des Abstandsgebots, das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden und möglichst regelmäßiges Lüften).

Hier finden Sie einen Link zur aktuellen Verordnung. Dort auf der Seite finden Sie wiederum einen Link zum gültigen Stufenplan. Die für die Selbsthilfegruppen relevanten Bestimmungen finden Sie unter §6 (9).

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Wir hoffen, dass ausreichend große Räumlichkeiten zu finden sind und unterstützen bei Bedarf gern bei der Suche (leider ohne Erfolgsgarantie..)

Herzliche Grüße aus der KIBIS

Henrike Nielsen