Vortrag 29.10.2013, Ulla Petersen, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Stadt Hemmingen

  „Es ist normal, verschieden zu sein“

                                           (R. v. Weizsäcker)

 und:

Chancengleichheit besteht nicht darin,dass jeder einen Apfel pflücken darf,sondern darin, dass der Zweig eine Leiter bekommt.

 Diese beiden Sätze sind das Fundament für die Arbeit der Behindertenbeauftragten Ulla Petersen.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie im Projektarchiv.

Weiter informierte die Behindertenbeauftragte über die Möglichkeiten zum Erhalt von Parkausweisen. Es gibt zwei Arten von Ausweisen, den blauen Parkausweis und den orangen Parkausweis. Der orange Parkausweis war den Mitgliedern der Selbsthilfegruppe weitestgehend unbekannt und über die Voraussetzungen zum Erhalt wurde ausgiebig diskutiert.

Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Für Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Parkerleichterungen. Diese können nach Beantragung eines "Parkausweises für Behinderte" in Anspruch genommen werden. Natürlich können auch Eltern von Kindern mit Behinderung diese Ausweise beantragen, wenn ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt.

 

Überblick über die Parkausweise für behinderte Menschen

EU-Parkausweis_Vorderseite EU-Parkausweis-Rueckseite

blauer Parkausweis

(Gilt in Europa)

Ausweis Parkerleichterung nach StVO

oranger Parkausweis

(Gilt in Deutschland)

 

 

 

Der internationale blaue Parkausweis

Wer kann diesen Parkausweis erhalten?

  • § Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • § Blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • § Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputationen beider Arme)
  • § Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung

 

Welche Rechte sind mit dem blauen Parkausweis verbunden?

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot bis zu drei Stunden. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr eingestellt werden.
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer bei Parkplätzen mit Begrenzung der Parkzeit. Dies gilt auch im Zonenhalteverbot mit Zusatzschild.
  • Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
  • Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne Zeitbegrenzung.
  • Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr eingestellt werden.
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen.
  • Parken auf Parkplätzen, die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet sind.

Wo gilt der internationale blaue Parkausweis?

Der blaue Parkausweis gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und außerdem in folgenden ausländischen Staaten: Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland.

Die Regelungen zu den Parkerleichterungen können sich in den verschiedenen Ländern jedoch stark unterscheiden. Deshalb sollten Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die lokalen Vorschriften informieren.

 

Der nationale orange Parkausweis

Wer kann diesen Parkausweis erhalten?

  • § Schwerbehinderte Menschen, die die Merkzeichen G und B erhalten haben und einen GdB von mindestens 80 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) anerkannt bekommen haben. Achtung: Es gilt nicht der Gesamt-GdB.
  • § Schwerbehinderte Menschen, die die Merkzeichen G und B erhalten haben und für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) einen GdB von wenigstens 70 und gleichzeitig einen GdB von mindestens 50 durch Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane anerkannt bekommen haben.
  • § Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 anerkannt wurde.
  • § Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit Einzel-GdB 70

 

Welche Rechte sind mit dem orangen Parkausweis verbunden?

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot bis zu drei Stunden. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr eingestellt werden.
  • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer bei Parkplätzen mit Begrenzung der Parkzeit. Dies gilt auch im Zonenhalteverbot mit Zusatzschild.
  • Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
  • Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne Zeitbegrenzung.
  • Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden. Die Ankunftszeit muss auf einer Parkuhr eingestellt werden.
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen.

 

Wo gilt der orange Parkausweis?

Der orange Parkausweis gilt deutschlandweit.

 

Was müssen Inhaber eines Parkausweises für behinderte Menschen beachten?

  • § Grundsätzlich müssen zuerst andere Parkmöglichkeiten in zumutbarer Nähe genutzt werden.
  • § Die Höchstparkdauer beträgt 24 Stunden. Parken ist nur erlaubt, so lange dies notwendig ist (z.B. für einen Arztbesuch oder zum Einkaufen).
  • § Der Parkausweis gilt nur für PKWs und Motorräder.
  • § Der Parkausweis muss im Auto gut sichtbar ausgelegt werden.
  • § Der Verkehr darf nicht durch das geparkte Fahrzeug behindert werden.
  • § Keinesfalls darf der Parkausweis von nichtbehinderten Verwandten und Bekannten genutzt werden, wenn der Ausweisinhaber nicht an der Fahrt beteiligt ist.
  • § Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, spielt keine Rolle.

 

Wo kann man die Behindertenparkausweise beantragen?

Der Antrag ist bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Sehnde) zu stellen. Der Parkausweis wird befristet, und in stets widerruflicher Weise erteilt.

Für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises entstehen keine Kosten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
  • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
  • ein aktuelles Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.


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